Qualitätsrichtlinien der
ClimatePartner Switzerland AG

Präambel

Um die Glaubwürdigkeit des Klimaschutzes in der öffentlichen Wahrnehmung langfristig zu sichern, ist es für ClimatePartner Switzerland unabdingbar, die zusätzliche Emissionsvermeidung im eigenen Wirkungskreis  in den Vordergrund zu stellen. Im Vordergrund und Interesse der Inhaber und Mitarbeiter des Unternehmens stehen Energieeffizienz und nachhaltige Emissionsvermeidung entsprechend dem Grundsatz "Vermeiden, reduzieren und unvermeidbare CO2-Emissionen kompensieren". Das zentrale Unternehmensinteresse besteht darin CO2-Reduktionspotentiale bei Unternehmen und Organisationen in der Schweiz und Liechtenstein zu identifizieren sowie technische und organisatorische Massnahmen zu empfehlen und zu begleiten, mit denen diese Unternehmen nachhaltig und dauerhaft Treibhausgasemissionen vermeiden und reduzieren können, um einen tatsächlichen und zusätzlichen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten. Durch Zertifikate erkaufte Klimaneutralität ohne nachweisbare und zusätzliche Massnahmen zur Emissionsreduzierung wird als Greenwashing angesehen. Der Vertrieb und Handel mit Emissionsgutschriften wird als kontraproduktiv zu den Unternehmensinteressen angesehen, daher bedient ClimatePartner Switzerland das Anliegen Klimaneutralität, also Kompensation von CO2-Emissionen durch Zertifikate mit eigenen Dienstleistungen nicht.

Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasen

ClimatePartner Switzerland definiert die Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasen als Leistung, die im eigenen Handlungsumfeld vorgenommen wird. Hierzu zählen Massnahmen wie Energieeffizienz und Prozessoptimierung, aber auch die Bevorzugung umwelt- und von klimafreundliche Produkte und Anbieter – immer mit der Zielsetzung verbunden, die Treibhausemissionen im eigenen Wirkungsbereich zu reduzieren. Klimaneutralität zählt hierzu nicht.

Treibhausgasbilanzen

Die Erstellung von Treibhausgasbilanzen (CO2-Fussabdruck) unterstützt das Ansinnen der Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasen entscheidend. Voraussetzung hierür ist, dass das Ziel derselben in der Aufnahme der Ist-Situation zur Identifikation von Reduktionspotentialen und nicht darin besteht, eine Grundlage für die 'käufliche' Kompensation zu schaffen. Die beiden Ziele sind grundlegend gegensätzlich, da bei der Kompensation Treibhausgasbilanzen mit möglichst wenig CO2-Emissionen angestrebt werden (u.a. aus Kostengründen), bei der Emissionsreduzierung dagegen es Ziel ist, möglichst viele Verursacher und somit CO2e-Emissionen in die Treibhausgasbilanzen aufzunehmen, um möglichst viele Reduktionspotentiale zu identifizieren. Ungeachtet dessen wird eine Standardisierung der Treibhausgasbilanzen angestrebt, um Kennzahlen und Benchmarkings für Branchen zu entwickeln und Unternehmen eine Positonsbestimmung zu ermöglichen. Aus diesem Grund unterstützt ClimatePartner Switzerland die Methode des SQS-zertifizierten CO2-Fussabdruckes von Swiss Climate, empfiehlt und wendet diese an.

Klimaneutralität

Für ClimatePartner Switzerland ist Klimaneutralität kein aktiver Klimaschutz, sondern lediglich die Bereitschaft, für die verursachten CO2-Emissionen Verantwortung zu übernehmen. Eine Reduktion von CO2-Emissionen ist durch Klimaneutralität nicht gegeben, da Emissionen lediglich ausgeglichen werden, in der Summe jedoch nicht vermieden oder reduziert werden. Klimaneutralität ist somit eine Schadensbegrenzung, die bei nachgewiesener Unvermeidbarkeit des Emissionsausstosses als verantwortungsvoll und damit positiv anzusehen ist.

Zusätzliche Klimaschutzprojekte

Die Förderung von zusätzlichen Klimaschutzprojekten, insbesondere mit sozialem Hintergrund, wird nur dann für gut geheissen sowie unterstützt, wenn nachweislich, massgeblich und zusätzlich eigene Anstrengungen unternommen wurden, Treibhausgase im eigenen Wirkungskreis zu reduzieren. ClimatePartner Switzerland unterstützt in diesem Zusammenhang explizit regionale Klimaschutzprojekte in der Schweiz und Liechtenstein, sofern diese nachweislich dem Klimaschutz dienen und diesen fördern. Dies gilt auch dann, wenn Rahmenbedingungen einer Anerkennung im Sinne Kyoto im Wege stehen, deren strenge Bestimmungen insbesondere dem Zwecke des Emissionshandels geschuldet sind. Die hierdurch verursachten bürokratischen Aufwendungen, hohe Zertifizierungskosten und Projektvorgaben erscheinen nur eingeschränkt für den freiwilligen Klimaschutz sinnvoll.

Als effizienteste Form des Klimaschutzes wird neben der Vermeidung von CO2-Emissionen die direkte Unterstützung von zusätzlichen Klimaschutzprojekten angesehen, ohne das der 'Umweg' über Klimaneutralität gewählt wird. Dies insbesondere deshalbm weil Verwaltungsaufwendungen, Handelsmargen, Marketingkosten und Zertifizierungsbelange sowie Anerkennungsstreitigkeiten von verschiedenen Anbietern dazu führen, dass ein immer geringerer Prozentsatz der Mittel bei den Klimaschutzprojekten selbst eingehen bzw. dem eigentlichen Klimaschutz zugute kommen.
 
ClimatePartner Switzerland empfiehlt Anbieter von Emissionsreduktionszertifikaten auch im Sinne dieser Qualitätsrichtlinien. Diese können sich und einzelne Projekte von ClimatePartner Switzerland autorisieren lassen, ohne dass hierfür eine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht werden muss. Besonders empfohlen werden Anbieter und Projekte, bei denen nachweislich ein hoher Prozentsatz der bereitgestellten Mittel bei dem Projekt tatsächlich ankommen. Grundlage für diese Autorisierung ist eine umfassende Auskunftsbereitschaft des Anbieters, die klare Zuordnung der bereitgestellten Mitteln zu einzelnen Projekten sowie der Nachweis, dass die Mittel auch tatsächlich und zeitnah in die Projekte investiert werden.

Die lachende Welt


Zur Kennzeichnung von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen, die klimafreundlich sind oder agieren wird das Markenzeichen 'lachende Welt' zur Verfügung gestellt. Das Markenzeichen darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung nach den Vorgaben der ClimatePartner Switzerland AG verwendet werden. Richtlinien für die Nutzung sind unter anderem auf Basis der Einschätzung der Experten von ClimatePartner Switzerland

a)    Unternehmen, Leistungen oder Produkte, deren Treibhausgasbelastung in einem zurückliegenden Zeitraum  deutlich durch zusätzliche Massnahmen in der Energieeffizienz oder anderweitiger Emissionsreduzierung zurückgegangen sind, dürfen die lachende Welt zur Kennzeichnung verwenden. Eine Verwendung ist auch dann möglich, wenn eine schriftliche Realisierungsabsicht von zusätzlichen Massnahmen vorliegt, die im Rahmen dee Energieeffizienz-Beratung CP EEF identifiziert und bewertet wurden. Die hieraufgeführten Investitionen müssen in spätestens 12 Monaten umgesetzt sein und im Rahmen einer Nachprüfung [CP EEF KVP] durch ClimatePartner nach wiederum 12 Monaten zu einer Einsparung von mindestens 5% der Energieaufwendungen führen.

b)    Klimaschutzprojekte und deren Anbieter, die ClimatePartner Switzerland autorisiert und empfiehlt, dürfen die lachende Welt verwenden.

c)    Unternehmen, Leistungen oder Produkte, die als umwelt- und klimaschädlich anzusehen sind, werden von der Verwendung grundsätzlich ausgeschlossen (z.B. Fahrzeuge mit übermässig hohem CO2-Ausstoss, nicht gesetzeskonforme Produktionsanlagen, fragwürdige Installationen wie Freiluftheizungen, nicht mehr zeitgemässe Prozesstechniken, Verwendung von umweltschädlichen Stoffen etc.).

Die lachende Welt darf von Unternehmen für die Kennzeichnung von Produkten und Leistungen auch dann verwendet werden, wenn das Unternehmen nicht Kunde bei ClimatePartner Switzerland ist, ohne dass ClimatePartner Switzerland hierfür eine Lizenz- oder Nutzungsgebühr verlangt, sofern diese

e)    Diese Qualitätsrichtlinien anerkennen und erfüllen

f)    Von ClimatePartner Switzerland explizit und schriftlich hierfür bzw. für einen definierten Verwendungszweck autorisiert werden.

Eine entsprechende Autorisierung zur Verwendung kann bei ClimatePartner Switzerland, Winterthur angefragt werden. ClimatePartner Switzerland behält sich eine kostenpflichtige Prüfung vor der Vergabe vor.

Es ist ClimatePartner Switzerland bewusst, dass das Markenzeichen der lachenden Welt vereinzelt auch in einem anderen Sinne verwendet worden ist, dies sind jedoch Einzelfälle und Ausnahmen. Bis zum Inkrafttreten dieser Qualitätsrichtlinien (Oktober 2009) und Verbindlichkeit (Januar 2010) haben mehr als 90% der Kunden von ClimatePartner Switzerland ein Energieeffizienzprogramm durchlaufen und entsprechende Massnahmen bereits eingeleitet. Auch die Verwender des Markenzeichens ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein werden auf diese Richtlinie hingewiesen, sofern diese bekannt sind.

ClimatePartner Switzerland AG
Winterthur im Oktober 2009